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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 405/10   

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https://dejure.org/2010,117545
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 405/10 (https://dejure.org/2010,117545)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.12.2010 - L 2 R 405/10 (https://dejure.org/2010,117545)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - L 2 R 405/10 (https://dejure.org/2010,117545)
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  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 405/10
    Zu berücksichtigen ist auch die Frage, ob die Rückerstattung nach Lage des Falls eine Härte bedeutet, die den Leistungsbezieher in untypischer Weise stärker belastet als den hierdurch im Normalfall Betroffenen (vgl BSGE 74, 287, 294 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 33 mwN).
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R

    Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 405/10
    Es genügt daher die Überprüfung, ob der Versicherte die zulässigen Grenzen eingehalten hat, ohne zusätzlich klären zu müssen, worauf der jeweilige Mehrverdienst beruht (BSG, U.v. 26. Juni 2008 - B 13 R 119/07 R - E 101, 97).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 2/90

    Ermessenserwägungen bei rückwirkender Aufhebung des Leistungsbescheids bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 405/10
    Unterlässt die Verwaltung eine regelmäßige Kontrolle, kann ihr kein Fehlverhalten durch Unterlassen vorgeworfen werden (BSG, U.v. 03. Juli 1991 - 9b RAr 2/90 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09

    Anspruch auf Rente wegen Alters bei Überschreiten der Höchstverdienstgrenzen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 405/10
    Entsprechende Härten sind systembedingt von den Betroffenen hinzunehmen, zumal ihnen die gesetzlichen Vorgaben im Gegenzug die Möglichkeit eröffnen, insbesondere im Zusammenwirken mit dem (diesbezüglich kooperationswilligen) Arbeitgeber den Hinzuverdienst ohne Beeinträchtigung des Altersrentenanspruchs bzw. im Sinne einer nur möglichst geringfügigen Rentenreduzierung zu optimieren (vgl. auch Senatsurteil 12. August 2009 - L 2 R 271/09).
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